Art. 1180E
Pflaster:
Werbepflaster sind Medizinprodukte der Klasse 1.
Die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Medizinproduktgesetzes auf Grundlage der EU-Richtlinie 93/42/EWG müssen deshalb unbedingt eingehalten werden, um gesetzeskonform und verantwortungsbewusst zu werben.
Art. 1181E (ca. 60 x 90 mm)
Pflaster:
Werbepflaster sind Medizinprodukte der Klasse 1.
Die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Medizinproduktgesetzes auf Grundlage der EU-Richtlinie 93/42/EWG müssen deshalb unbedingt eingehalten werden, um gesetzeskonform und verantwortungsbewusst zu werben.
Art. 1184E
Pflaster:
Werbepflaster sind Medizinprodukte der Klasse 1.
Die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Medizinproduktgesetzes auf Grundlage der EU-Richtlinie 93/42/EWG müssen deshalb unbedingt eingehalten werden, um gesetzeskonform und verantwortungsbewusst zu werben.